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Es wird Unterricht in Konzertgitarre (Sologitarre), Begleitgitarre und E-Gitarre angeboten. Es werden sowohl Kinder ab 8 Jahren als auch Erwachsene unterrichtet. Es unterrichten insgesamt acht hochqualifizierte und auf verschiedene Unterrichtsinhalte spezialisierte Gitarrenlehrer im "Verein zur Förderung des Gitarrenunterrichts in Österreich", der Obmann ist Gerd Henkel.
Im Regelfall wird Einzelunterricht angeboten, Gruppenunterricht (Paket „Duo“, 2 Personen) wird auf Anfrage ebenfalls angeboten. Naturgemäss kann ein Zustandekommen des Duo-Unterrichts jedoch nicht garantiert werden, wenn nicht eine weitere Anmeldung eines zweiten Schülers für diese Form des Unterrichts vorliegt.
Ziel des Unterrichts ist es, langfristig Spaß am Musizieren zu vermitteln. Musikalische Wünsche werden – sofern die technischen/musikalischen Fähigkeiten des Schülers dafür ausreichend entwickelt sind – nach Möglichkeit berücksichtigt.
Je nach Interesse der Schüler werden auch Gitarrenensembles angeboten, bei denen die Schüler miteinander musizieren lernen. Die Ensembles werden projektweise und je nach Können der Schüler zusammengestellt.
Die Zuteilung der Schüler zu den verschiedenen Lehrern erfolgt durch den Schulleiter Gerd Henkel und hängt von mehreren Faktoren wie Spezialisierung des Lehrers auf spezielle Unterrichtsinhalte bzw. Instrumente (E-Gitarre, Westerngitarre), sowie den Kapazitäten in den verschiedenen Standorten ab.
In folgenden Standorten wird Gitarrenunterricht nach Maßgabe freier Plätze angeboten:
Wien 19 Döbling (Hardtgasse 27/19), Wien 1 Innere Stadt (Neutorgasse 5/18), Wien 14 Penzing (Linzerstrasse 81), Wien 16 Ottakring (Bachgasse 12), Wien 22 Stadlau (Fahngasse 6, Atelier 20C), Wien 23 Mauer (Schwarzwaldgasse 10-12/3/4).
Zu Beginn des Kurses wird bei allen Unterrichtspaketen ausgenommen „Single“ ein fixer Unterrichtstermin pro Woche vereinbart. Dieser fixe Termin kann nur nach Absprache und im Einverständnis mit dem Lehrer verändert werden. Jedoch wird auch im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme (z.b. Verschiebung des Unterrichts wegen Abwesenheit des Lehrers) versucht bei Terminproblemen des Schülers einen möglichst optimalen Unterrichtstermin zu finden.
Die monatliche Gebühr ist eine Ratenzahlung der Gesamtkursgebühr, aufgeteilt 6 Monate pro Semester (bei Beginn am Anfang des Semesters, sonst aliquot reduziert). Die Anzahl der Unterrichtseinheiten kann nicht frei vereinbart werden, sondern wird so berechnet, dass bei wöchentlichem Unterricht der Kurs bis Ende des Semesters gut abgeschlossen werden kann – siehe Punkt E.
Die Gebühr wird jeweils am 15. jedes Monats fällig:
Die Fälligkeit und Höhe der Zahlungen entnehmen Sie bitte der Rechnung, die Ihnen nach erfolgter Anmeldung per E-Mail zugesendet wird. Die abgehaltenen und entfallenen Stunden werden sowohl intern notiert als auch auf der Unterrichtskarte protokolliert, die vom Schüler immer mitgebracht werden sollte.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit der Einmalzahlung des Kurspreises im Voraus, bei dem 5% Rabatt gewährt wird. Es wird von ca. 16 Unterrichtseinheiten pro Semester ausgegangen, welche die Schule von ihrer Seite aus garantiert.
Die monatliche Gebühr berechnet sich folgendermaßen: Stundensatz * 16 Einheiten (pro Semester) / 6 Monate.
Beispiel „Classic“: 38 € * 16 / 6 = 101,33.- € pro Monat
Ein Einstieg während des Schuljahres verändert naturgemäß die Anzahl der Unterrichtseinheiten. Der Kurspreis wird dann individuell berechnet.
Einzelstunden ohne Bindung (EUR 42.-) können ausschließlich im Voraus als 5er- oder 10-er Pakete bezahlt werden. Es gibt bei Einzelstunden keine Rabattmöglichkeit.
Bei Versäumnis der Zahlung werden folgende Schritte eingeleitet:
1 Woche Verzug nach Fälligkeit: Zahlungserinnerung per E-Mail
2 Wochen Verzug nach Fälligkeit: Zahlungserinnerung per SMS
Sollte nach diesen beiden Erinnerungen die Kursgebühr bis Ende des Zahlungsmonats nicht eingelangt sein, erfolgt eine Mahnung per eingeschriebenem Brief und es wird eine pauschale Mahngebühr von EUR 5.- eingehoben. Bei länger andauernder Säumnis behalten wir uns vor die offene Kurssumme auf dem Rechtsweg einzufordern.
Eine von Seiten des Schülers abgesagte Unterrichtseinheit pro Semester wird nachgeholt und verfällt dadurch nicht. Bei darüber hinausgehendem Nichterscheinen des Schülers zum vereinbarten wöchentlichen Termin (entschuldigt oder unentschuldigt) wird die Unterrichtseinheit als abgehalten notiert.
Bei der Kursanmeldung (nur am Anfang des Kurses!) können bis zu zwei fixe Termine bekanntgegeben werden, an denen der Schüler verhindert ist (Urlaub, sonstige Verpflichtungen). Die Gesamtstunden-Anzahl des Semesters wird dann um diese beiden Einheiten reduziert.
Beim Gruppenunterricht („Duo“) gilt eine Unterrichtseinheit als absolviert, wenn zumindest einer der Schüler zum Unterricht kommt. Für den abwesenden Schüler ist die Unterrichtseinheit verfallen.
Vom Lehrer abgesagte Stunden werden nach Möglichkeit an einem anderen Tag oder am Ende des Semesters nachgeholt.
Sollte der Lehrer durch sein Verschulden oder Krankheit nicht in der Lage sein, die vereinbarte Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Semester abzuhalten, werden dem Schüler am Ende des Kurses die ausgefallenen Stunden zurückbezahlt oder als Stundenguthaben in das nächste Semester übernommen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch den Schüler abgesagte Stunden nur aus folgenden Gründen in bar rückerstattet werden: Schwere, längerfristige Krankheit oder Verletzung mit Krankenhausaufenthalt, oder Auslandsaufenthalt von mindestens 1 Monat.
Bei Einzelstunden ist eine Absage am Vortag kostenfrei, bei Absage am Unterrichtstag wird die Unterrichtsstunde in vollem Umfang verrechnet.
Die Kurse enden am Semesterende automatisch und werden mit jedem Semester neu vereinbart. Bei vorzeitiger Beendigung des Kurses von Seiten des Schülers wird der Kurspreis nicht rückerstattet.
Der Schüler ist zur Erstattung des Restpreises verpflichtet, dies kann weiterhin monatlich oder mit einer Einmalzahlung erfolgen. Im zweiten Fall wird ein Rabatt von 10% gewährt.
Der Unterrichtsbetrieb orientiert sich nach den Wiener Schulferien und pausiert zeitgleich mit allen üblichen Ferienzeiten. Einzelne schulautonome Tage sind im Regelfall nicht unterrichtsfrei.
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